Leichtathletik gibt es in Iserlohn und damit beim Tus Iserlohn bzw. seinem Vorgängerverein seit 1905. Der TuS Iserlohn hatte etliche Westfalenmeister und sogar einige Deutsche Meister und hält immer noch einige Westfalenrekorde. Zuletzt nahmen in den Jahren 2010 bis 2012 die Jugendsprintstaffeln über 100 m (Kreisrekord) sowie einige Jugendliche einzeln an den Deutschen Jugendmeisterschaften teil.

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Hinweise zu den Regeln des kontrollierten Trainings

Nach langer Pause dürfen wir in dieser Woche wieder mit dem Training starten. Damit verbunden ist aber auch ein enormer Aufwand mit vielen Regeln und Einschränkungen!

Eure Trainer werden Euch noch entsprechend informieren. Unten auf dieser Seite sind alle offiziellen Verordnungen nachlesbar. Wir werden heute noch eine 2-seitige Handlungsempfehlung erstellen.

Vorab einige Eckpunkte für das Training im Stadion:

1. Einzeltraining ist verboten. Gruppen bis max. 6 Personen (1 Trainer, bis 5 Aktive).

2. Verbindlich ist das Ausfüllen des Fragebogens zu Risiko-Personen (->Fragebogen).

3. Verbindlich ist eine Anwesenheitsliste mit genauen Angaben (->Trainingsnachweis). 

4. Hände desinfizieren vor und nach dem Training (Material stellt Verein).

5. Mindestabstand: 2 Meter auf der Anlage (bei Läufen mehr).

6. Kein Körperkontakt, Handabklatschen u.a.

7. Ein Gerät (Ball, Kugel, Speer..) verbleibt während des Trainings beim Aktiven (keine Berührung durch andere Aktive!).

8. Zuschauer (Eltern) dürfen das Stadion nicht betreten! Ausnahme: Eine erwachsende Person begleitet ein Kind unter 12 Jahre.

9. Keine Fahrgemeinschaften zum oder vom Training.

 

Nach aktuellem Stand startet das Training wie folgt im Stadion:

Mittwoch: 5 Aktive (Auswahl Jessica) + 3 Aktive (Heinz)

Donnerstag: 1 x 5 oder 2 x 5 Kinder der Gruppe 6-9 Jahre (Alexander informiert). 

                      Für die Gruppe 3-6 Jahre findet zunächst kein Training statt!

Freitag:  Kein Training!

 

Allgemein gelten die Bestimmungen des LSB: Wiederaufnahme des Vereinssports in NRW.

In der aktuellen Verordnung ab 11.5.2020 steht u.a im §9 zum Sport:

(1) Untersagt sind der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb.

...

(4) Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsende Begleitperson zulässig.

...

(6) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

Der LSB verweist in den Detailfragen auf die DSOB-Spitzenverbände. Der ist in unserem Fall der DLV.

Beim DLV gibt es ein Positionspapier zu

Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben und die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes

 

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